Einzelimporte nach § 73 Abs.3 AMG

 

Das deutsche Arzneimittelgesetz erlaubt in Einzelfällen den Import von Medikamenten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Patienten auch mit Arzneimitteln versorgt werden können, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind oder auch in Deutschland nicht mehr auf dem Markt sind. Auch bei vorübergehenden Lieferengpässen oder wenn in Deutschland nicht die benötigte Stärke oder Darreichungsform erhältlich ist, dürfen Arzneimittel aus dem Ausland importiert werden.

Wir bestellen seit über zwanzig Jahren für Apotheken und Tierärzte bei zuverlässigen Partnern in vielen Ländern allopathische und homöopathische Medikamente und apothekenübliche Waren.

Internationale Arzneimittel dürfen nicht vorrätig gehalten werden. Ihre Bestellung wird am selben Tag bearbeitet, um Sie schnellstmöglich zu beliefern. Die Lieferzeit beträgt aus den meisten Ländern in der Regel 4-7 Werktage, aus den USA und Kanada 1-2 Wochen. Bei dringenden Bestellungen lässt sich die Lieferzeit meist noch verkürzen.

Ab einem Warenwert von € 100,00 liefern wir versandkostenfrei (15-25°C).

Für Fragen zu ausländischen Präparaten steht Ihnen unser erfahrenes Team mit einer umfangreichen Datenbank zur Verfügung. Was wir nicht sofort beantworten können, recherchieren wir für Sie. Wir informieren Sie jederzeit gerne über Preise, Verfügbarkeit, Inhaltsstoffe oder Vergleichspräparate.